Securepoint Aufpr. Infinity-Clusterlizenz RC300S(1Jahr MVL)
Artikelnr.: 370351
Hersteller-Artikel-Nr.: SP-UTM-11613
Warengruppe: Software Lizenzen
Hersteller: Securepoint
Außenmaße (B x T x H): 0 mm x 0 mm x 0 mm [Eigenmessung]
Gewicht: 0kg [Eigenmessung inkl. Verpackung & Beilagen]
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Energielabel, alle Daten
Produktdaten im Überblick
Lizenz | |
Anzahl Lizenzen: | 1 Lizenz(en) |
Software-Typ: | Lizenz |
Lizenzterm: | 1 Jahr(e) |
Kompatibilität: | RC300S |
Beschreibung
Erlaubt den Betrieb einer zweiten Firewall im Active-/Passive-Cluster mit der primären Firewall.Preis pro Jahr für bis zu 3 Jahre. Mindestvertragslaufzeit 12 Monate.
Eine Lizenz zum Betrieb einer zweiten UTM in einem Active/Passive-Cluster kostet pro Jahr 50% vom 1-Jahres-Subscription-Preis (nach Abzug von eGov/EDU/Cross-Ermäßigungen).
Zubehör
Eine ggf. ausgeschriebene/inbegriffene Garantie/Herstellergarantie wird durch den Hersteller des Produktes gewährt. Die Garantieleistung des Herstellers erstreckt sich räumlich mindestens auf das Land Deutschland. Inbegriffen sind mindestens alle Mängel die innerhalb der Garantiezeit entstehen und nicht von Ihnen verursacht wurden. Die Garantiebedingungen und Kontaktdaten samt der Erfordernisse für die Geltendmachung der Garantie sind auf den Internetseiten der jeweiligen Hersteller einsehbar. Für das aktuelle Produkt finden Sie diese Informationen unter folgendem Link: (www.securepoint.de). Bitte wenden Sie sich zur Abwicklung der Herstellergarantie an den Garantiegeber. Die gesetzlichen Mängelrechte (Gewährleistungspflicht) gemäß den §§ 437ff. BGB (Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung und Schadensersatz) von 24 Monaten werden durch eine zusätzliche Herstellergarantie nicht eingeschränkt. Bei Fragen zu den genauen Bedingungen der Herstellergarantie Ihres Produktes wenden Sie sich bitte an kontakt@edv-selm.de
Die in Prospekten, Zeitschriften, Preislisten, dem Internet oder sonstigen Veröffentlichungen erfolgten allgemeinen Produktbeschreibungen begründen keine Beschaffenheitsvereinbarung oder -garantien. Das gilt insbesondere für das Aussehen, Maße und Gewichte der Waren. Dies gilt auch für angegebene Leistungsdaten, soweit diese nicht die Eignung zur vorausgesetzten oder gewöhnlichen Verwendung bestimmen.